Platzordnung
Platzordnung des TC Kapellen `84 e.V.
PLATZORDNUNG TENNIS CLUB KAPELLEN `84 e.V.
1. Die Plätze sind den Mitgliedern vorbehalten. Gäste können in Verbindung mit Vereinsmitgliedern gegen Entrichtung einer Gebühr die Platzanlage benutzen. Jugendliche Gäste zahlen die Hälfte der Erwachsenengebühr. Die aktuellen Sätze können der jeweils gültigen Gebührenordnung entnommen werden.
Jugendliche Gäste unter 16 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen Vereinsmitgliedes spielen. Das Vereinsmitglied ist dafür verantwortlich, daß der Gastspieler vor Spielbeginn in die ausliegende Gästeliste eingetragen wird. Die Gastgebühr wird einmal pro Quartal von den Konten der betreffenden Mitglieder abgebucht.
2. Es sind beim Spielen Tenniskleidung und ausschließlich Tennisschuhe ohne grobes Profil zu tragen. Während der ersten Wochen nach Saisonbeginn dürfen die Aschenplätze nur mit Hallenschuhen (glatte Sohlen) bespielt werden. Auf entsprechende Hinweise im Schaukasten bzw. vom Platzwart ist zu achten.
Der Hartplatz darf nur mit sauberen Tennisschuhen betreten werden.
3. Fahrzeuge sind außerhalb der Zugangswege abzustellen, Fahrräder, Mofas usw. in den Fahrradständern; auf keinen Fall an den Zaun.
4. An Werktagen stehen die Plätze bis 17.00 Uhr Jugendlichen und Erwachsenen gleichbe-
rechtigt zur Verfügung. An Werktagen nach 17.00 Uhr haben Erwachsene auf den Plätzen 1 und 2 Vorrang. Spiele, die Jugendliche auf den Plätzen 1 und 2 vor 17.00 begonnen haben, sind (wenn hinzu kommende Erwachsene dies verlangen) bis 17.30 Uhr zu beenden. Das gilt nicht für die Plätze 3 und 4. Diese stehen an Wochentagen auch nach 17:00 Uhr den Jugendlichen und Erwachsenen gleichberechtigt zur . An Wochenenden und Feiertagen haben Erwachsene auf Platz 1 und 2 Vorrang. Platz 3 und 4 stehen dann Erwachsenen und Jugendlichen gleichberechtigt zu.
Berufstätige Jugendliche gelten als Erwachsene.
5. Vor Spielbeginn das Namensschild auf der Platzbelegungstafel anbringen! Jeder Spieler muß sein Namensschild anbringen, auch bei Doppelspielen. Die Spielzeit beträgt für Einzel 60 Minuten, für Doppel 90 Minuten. Wenn keine wartenden Spieler da sind, kann länger gespielt werden. Die Namensschilder dürfen jedoch nicht neu gesetzt werden.
Die Spielzeit reservieren darf nur, wer sich auf der Platzanlage aufhält. Reservieren für andere ist nicht zulässig.
6. Vereinsmitglieder, die ihr Namensschild nicht angebracht haben, zahlen eine Zusatzgebühr in Höhe der Gebührenordnung für Gastspieler. Die entsprechenden Beträge werden einmal pro Quartal von den Konten der betreffenden Mitglieder abgebucht und der Jugendarbeit zugeführt. Ausgenommen hiervon sind Gastspieler sowie Vereinsmitglieder, die ihr Namensschild verloren haben und dies dem Sportwart angezeigt haben.
7. Bei trockener Witterung stündlich, notfalls öfter die Plätze bewässern. Die Plätze nach jeder Spielzeit mit den vorhandenen Schleppnetzen abziehen. Abgesenkte Netze bedeuten Platzsperre.
8. Bei Regen sofort das Spiel einstellen und den Platz abziehen. Bei Mannschafts- und Meisterschaftsspielen gilt insoweit die Anordnung des Oberschiedsrichters oder Turnierleiters.
9. Die Trainer sind berechtigt, Einzel- und Gruppentraining zu festgesetzten Zeiten auf einem oder mehreren Plätzen durchzuführen. Die Trainingszeiten können dem Aushang im Schaukasten entnommen werden. Sollten weder Trainingsteilnehmer noch Trainer zum festgesetzten Zeitpunkt da sein, kann der betreffende Platz normal belegt werden.
10.Den Anordnungen der Vorstandsmitglieder und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen diese Platz- und Spielordnung kann der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen eine Platzsperre bis zur Dauer einer Spielsaison verhängen. Bei wiederholten, schweren Verstößen ist der Ausschluß aus dem Verein möglich.
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